Praxis  für Psychotherapie und Neuropsychologie

Therapie

Neuropsychologie

Was ist klinische Neuropsychologie?
Die Neuropsychologie im Allgemeinen stellt ein interdisziplinäres Teilgebiet der Psychologie und der Neurowissenschaften dar. Sie beschäftigt sich im engeren Sinne mit physiologischen Prozessen im zentralen Nervensystem und deren Auswirkungen auf psychische Prozesse. Die klinische Neuropsychologie, die Sportneuropsychologie und die Neurochemopsychologie sind einige Subdisziplinen der Neuropsychologie. Die klinische Neuropsychologie beschäftigt sich hauptsächlich mit der Diagnostik und Behandlung von Störungen geistiger (kognitiver) Funktionen, des emotionalen Erlebens, des Verhaltens und der Krankheitsverarbeitung sowie der damit verbundenen Störungen psychosozialer Beziehungen infolge Erkrankungen oder Verletzungen des Gehirns.

Wen kann ich behandeln?
Mein neuropsychologisches Diagnostik- und Therapieangebot richtet sich an Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit krankheitsbedingten Funktionsstörungen des Gehirns, zum Beispiel als Folge von traumatischen Schädigungen des Gehirns (Schädel-Hirn-Traumata , Gehirnerschütterungen, Schädelprellungen, Schädelbrüche), als Folge von Schlaganfällen oder entzündlichen Erkrankungen des Gehirns (zum Beispiel Meningitis, Multiple Sklerose), als Folge von raumfordernden Prozessen (zum Beispiel Hirntumoren) oder von der Parkinsonschen Krankheit, von Epilepsien oder von Hypoxien. In Einzelfällen erfolgt in meiner Praxis auch die neuropsychologische Abklärung bei Verdacht auf beginnende vaskuläre und degenerative Demenzformen.

Was ist das Ziel?
Ziel ist es, Ihre aus einer Schädigung oder Erkrankung des Gehirns resultierenden und krankheitswertigen Störungen (zum Beispiel der Aufmerksamkeit, des Gedächtnisses, des Sprachvermögens, des Verhaltens und der Persönlichkeit, der emotionalen Verarbeitung) sowie die daraus folgenden psychosozialen Beeinträchtigungen und Aktivitätseinschränkungen zu beheben, zu lindern oder zu kompensieren. Ich begleite und berate Sie dabei auch bei der häuslichen und beruflichen Wiedereingliederung unter Einbeziehung Ihrer Angehörigen und Ihres sozialen Umfeldes.

Neuropsychologische Untersuchung/Diagnostik
Die neuropsychologische Untersuchung umfasst die Beurteilung von kognitiven und emotional affektiven Funktionen und deren Auswirkungen auf das Verhalten. Dabei werden die Anamnese und Fremdanamnese erhoben sowie eine Verhaltensbeobachtung, standardisierte Testverfahren und Verhaltensproben durchgeführt. Es werden verschiedene Funktionsbereiche untersucht:

  • Aufmerksamkeits- und Gedächtnisfunktionen, Exekutive Funktionen, Neglect,
  • Visuelle und räumliche Wahrnehmung (u. a. Gesichtsfeldausfälle, Agnosien),
  • Sprache (Neurolinguistik), Rechenstörungen, Motorik,
  • Intelligenz,
  • Affekt und Emotionen, Verhalten,
  • Krankheitseinsicht und Krankheitsverarbeitung.

Neuropsychologische Therapie
Die neuropsychologische Therapie ist ein wissenschaftlich begründetes psychologisches Therapieverfahren. Es finden dabei spezifische PC-gestützte und/oder verhaltenstherapeutisch orientierte Therapie- und Trainingsmethoden Verwendung. Wenn möglich, werden die Angehörigen in die Therapie einbezogen. Manchmal ist es sinnvoll, ihnen Strategien zum Umgang mit dem Betroffenen zu vermitteln. Einzigartig in der ambulanten neuropsychologischen Behandlung in Magdeburg biete ich Ihnen die Neurofeedbacktherapie und die transkranielle Gleichstromstimulation (tDCS) als neuromodulatorische Methoden an.

Besonderheiten der ambulanten neuropsychologischen Behandlung
Seit dem 24. Februar 2012 ist die Änderung der „Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung (Neuropsychologische Therapie)“ des Gemeinsamen Bundesausschusses rechtskräftig.
Gesetzlich versicherte Patienten mit erworbener Hirnschädigung haben bei entsprechender Indikation einen Anspruch auf ambulante neuropsychologische Therapie. Die Feststellung der Indikation zur neuropsychologischen Therapie erfordert eine zweistufige Diagnostik (die im Rahmen einer Behandlung nicht durch denselben Leistungserbringer vorgenommen werden darf):

Stufe 1: Somatische Abklärung: Der Facharzt (in der Klinik oder ambulant) stellt fest, ob der Patient an einer erworbenen Hirnschädigung oder Hirnerkrankung leidet. Diese darf nicht länger als 5 Jahre zurückliegen. Eine Empfehlung zur neuropsychologischen Therapie liegt vor (z.B. im Entlassungsbrief oder als Überweisung).

Stufe 2: Neuropsychologische Diagnostik, Indikationsstellung (Liegen behandlungswürdige neuropsychologische Defizite vor?), Erstellen eines Behandlungsplans. Zur Durchfährung und Abrechnung von ambulanter neuropsychologischer Therapie im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung sind Psychotherapeuten oder Ärzte mit neuropsychologischer Zusatzqualifikation berechtigt. Vereinbaren Sie einen Termin. Alles weitere wird der Therapeut mit Ihnen besprechen. Die Abrechnung erfolgt über die Gesundheitskarte. In der Regel werden 60 Therapiestunden von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.


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